Gutachten
Auch in gerichtlichen Verfahren entstehen regelmäßig Situationen, in denen ein unabhängiges Gutachten durch einen externen Sachverständigen erforderlich wird – etwa zur Klärung technischer Fragen, zur Beurteilung von Ausführungsfehlern oder zur Schadensbewertung. Besonders bei komplexen Sachverhalten trägt ein fachlich fundiertes Gutachten wesentlich dazu bei, Entscheidungen zügiger, sicherer und wirtschaftlich effizienter treffen zu können.
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung im Maler- und Lackierhandwerk steht ein Höchstmaß an fachlicher Qualifikation und Neutralität zur Verfügung. Ob zur außergerichtlichen Streitklärung, zur Unterstützung laufender Verfahren oder zur Beweissicherung im Vorfeld: Das angebotene Leistungsprofil umfasst gerichtsfeste Gutachten, die sowohl im privaten, gewerblichen als auch im gerichtlichen Bereich Anerkennung finden.
Auch in Fällen, in denen einzelne Teile eines Gutachtens spezieller Sachkunde bedürfen, kann durch die Einbindung eines öffentlich bestellten Sachverständigen gezielt Expertise hinzugezogen werden – etwa zur Ergänzung vorhandener Stellungnahmen oder als neutrale Drittsicht im Rahmen interdisziplinärer Verfahren.